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pafl: Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 21. April 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend 
die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) 
verabschiedet, welches unter anderem die Anwendung des Prämientarifs 
regelt. Mit der Änderung soll ein Artikelabsatz gestrichen werden, 
welcher darauf hinweist, dass Arbeitnehmer eines Betriebes nach 
einzelnen Gruppen verschiedenen Klassen und Stufen zugeteilt werden 
können. Gemäss Unfallversicherern und dem Amt für Gesundheit würde 
die Anwendung des Absatzes langfristig zu Prämienerhöhungen führen.
Zur Prämienbemessung werden die versicherungspflichtigen Betriebe 
in Klassen und Stufen eingeteilt. Der Risikoverlauf dieser Klassen 
und Stufen bestimmt die Prämie aller darin eingeteilten Betriebe. In 
Artikel 80a Absatz 2 wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer 
eines Betriebes auch nach einzelnen Gruppen verschiedenen Klassen und
Stufen zugeteilt werden können. Die Unfallversicherer haben nun 
vereinbart, dass dieser Teil des Gesetzes keine Anwendung finden 
soll, da sie zu einigen Nachteilen für das ganze System der 
obligatorischen Unfallversicherung führe.
So würde durch die geringe Anzahl an versicherten Betrieben die 
Tarifkalkulation durch die Anwendung des Absatzes zusätzlich 
erschwert. Die Solidarität unter den Versicherten und unter den 
versicherten Betrieben würde gefährdet, ebenso wie die Solidarität 
und Gleichbehandlung innerhalb der einzelnen Betriebe. Die 
Mitarbeiterzuteilung bei Tätigkeit in mehreren Bereichen wäre 
ausserdem nicht eindeutig und die Überprüfbarkeit würde sehr 
schwierig und aufwändig, was zu steigenden Verwaltungskosten und 
somit langfristig zu Prämienerhöhungen führen würde. Die 
Unfallversicherer und das Amt für Gesundheit sprechen sich deshalb 
mit der Änderung des Gesetzes für eine ersatzlose Streichung dieser 
Passage aus.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Mai 2009. Der Bericht kann 
im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der 
Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 28

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