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pafl: Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 16. Juni 2009 die Verordnung über die obligatorische 
betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen und den 
Vertrag, der die Durchführung der Risikoversicherung mit der AXA 
Leben AG regelt, angepasst. Seit Bestehen der Verordnung wurde für 
die Risiken Tod und Invalidität ein Beitragssatz von 2 Prozent des 
Tagesverdienstes für Frauen und Männer erhoben. Mit der Änderung wird
nun dem Antrag der AXA Leben AG stattgegeben, den Beitragssatz 
erstmals auf 3 Prozent zu erhöhen.
Die Änderung folgt einer Prüfung des Vorschlags durch die 
Finanzmarktaufsicht. Wie aus den vergangenen Berichtsjahren erkennbar
ist, hat die Anzahl der versicherten arbeitslosen Personen in den 
letzten Jahren stetig abgenommen. Dementsprechend mussten weniger 
Invaliditäts-, Ehepartner- und Kinderrenten versichert werden. Bei 
der Abwicklung der Leistungsfälle ist hingegen eine steigende Tendenz
zu verzeichnen. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zu den 
Vorjahren eine wesentlich höhere Versicherungsleistung sowie 
versicherungsmathematische Schadenreserve die Ausgabenseite der 
Einnahmen- und Ausgabenrechnungen belasten.
Im Zuge der Revision der Verordnung wurden ausserdem weitere 
notwendige Änderungen, insbesondere betreffend Zuständigkeit, 
vorgenommen. Auf Antrag des Durchführungsträgers wurde eine 
zusätzliche Bestimmung betreffend die Organisation und das Verfahren 
in die Verordnung aufgenommen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09
E-Mail: martin.frick@rfl.llv.li

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