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pafl: Verlängerung der Übergangsfristen im Stiftungsrecht

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 25. August 2009 einen Bericht und Antrag betreffend
die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet, 
mit welchem die Übergangsfristen im neuen Stiftungsrecht verlängert 
werden.
Hierdurch reagiert die Regierung auf die in der Praxis 
aufgetretenen Probleme in Bezug auf die ursprünglich zu kurz 
bemessenen Übergangsfristen, welche mitunter zu Rechtsunsicherheiten 
und damit zu Verzögerungen bei nötigen oder in Erwägung gezogenen 
Umstrukturierungen geführt haben. Dementsprechend wird eine massvolle
Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Übergangsfristen um 
jeweils sechs Monate angestrebt.
Gleichzeitig soll mit der Vorlage sichergestellt werden, dass 
durch die Verlängerung der Übergangsfristen keine kontrollfreien 
Zeiträume entstehen und die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des neuen 
Stiftungsrechts in vollem Umfang gewährleistet bleibt.

Kontakt:

Ivana Ritter
Leiterin Ressort Justiz
T + 423 236 60 85

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