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pafl: Tierzucht-Förderungsverordnung erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz,27. August (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 25. August die Verordnung über die Förderung der 
Tierzucht (Tierzucht-Förderungsverordnung; TZV) erlassen. Mit der 
Verordnung wird die Förderung der Tierzucht umfassend neu geregelt.
Angeglichen an die schweizerische Verordnung über die Tierzucht 
werden tierzüchterische Förderungsmassnahmen neu auf die Tiere der 
Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie der Equiden, 
Neuweltkameliden, Kaninchen, Geflügel und Honigbienen ausgeweitet. 
Eine Beschränkung auf Rassen einzelner Tiergattungen gibt es nur 
noch, soweit diese auch in der Schweiz besteht.
Die Förderungen erstrecken sich vor allem auf die 
Herdebuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, auf 
direkte Leistungsvergleiche (Viehausstellungen und Prämienmärkte) und
auf Massnahmen der Absatzförderung tierischer Produkte, den Aufbau 
des Marktes sowie die Überwinterung oder Bestäubungsleistung und 
Jungvolkbildung von Honigbienen.
Das Landwirtschaftsgesetz enthält den Grundsatz der 
Eigeninitiative in der Landwirtschaft. In diesen Sinne werden 
bestimmte Vollzugsaufgaben, die bisher durch die 
Landestierzuchtkommission und dem Landwirtschaftsamt wahrgenommen 
wurden, der noch zu konstituierenden Interessengemeinschaft Tierzucht
Liechtenstein (IGTZ) übertragen.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00

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