pafl: Massnahmen zur Entlastung von Betrieben
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. September (pafl) - In ihrer Sitzung vom 22. September 2009 hat die Regierung den Bericht der Task Force "Massnahmen zur Entlastung von Betrieben" zur Kenntnis genommen. "Der Bericht schlägt eine Reihe von kurzfristigen Massnahmen vor, um Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten und Arbeitsplätze und Lehrstellen zu sichern", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Die regelmässig zwischen dem Ressort Wirtschaft und der Wirtschaftskammer stattfindenden Sitzungen haben im Juni 2009 ergeben, dass sich die Lage besonders bei der Gewerblichen Industrie Liechtenstein (GIL) verschärft hat. Die von der Wirtschaftskammer geschilderte schwierige Lage, die Auftragseinbrüche von bis zu 65 Prozent umfasst, führte zu einer umgehenden Einsetzung einer Task Force durch die Regierung.
Bereits getroffene Massnahmen
Um die Situation für betroffene Unternehmen zu erleichtern, wurden zwischenzeitlich bereits erste Massnahmen umgesetzt. Hierzu gehört eine Vereinfachung der Verlängerung der Kurzarbeit, eine Ausweitung der Kurzarbeit auf Karenztage vor und nach Feiertagen und Betriebsferien, soweit schon zuvor Kurzarbeit geleistet wurde, und eine Vereinfachung bei der Rapportierung von Ausfallstunden. Zudem wurde neu die Möglichkeit eingeräumt, während einer Kurzarbeitsphase diese zur Weiterbildung zu nutzen.
Kommission zum Abbau unnötiger Regulierungen und Bürokratie
Der Task Force-Bericht hält zudem fest, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, die konkrete regulatorische und administrative "Hemmschuhe" eruiert und aufzeigt und in der Folge Vorschläge hinsichtlich Deregulierungsmassnahmen und administrativen Erleichterungen macht. Die entsprechende Kommission soll sich aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Landesverwaltung zusammensetzen. Das Ressort Wirtschaft wird der Regierung bereits im Oktober 2009 einen diesbezüglichen Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreiten.
Stärkere Unterstützung von Unternehmen
Die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bezüglich der grenzüberschreitenden Tätigkeit soll intensiviert werden. Die massgeblichen Verwaltungsstellen sollen diesbezüglich verstärkt als Dienstleister auftreten. Dies erleichtert es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Tätigkeitsradius auszuweiten.
Stärkung der Innovation
Gemäss Bericht der Task Force soll ausserdem die Einführung eines Innovationsschecks geprüft werden. Mit dem Innovationsscheck könnte ein niederschwelliges Förderinstrument geschaffen werden, welches KMUs den Einstieg in die wissensbasierte Innovation erleichtert. Der Innovationsscheck deckt Leistungen im Wissens- und Technologietransfer ab. Das Unternehmen wendet sich mit dem vom Staat ausgegebenen Check an eine Hochschule und kann in der Höhe des Checks diesbezügliche Leistungen beziehen.
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Staatlich unterstützte Berufspraktika für stellenlose Jugendliche bis 25 Jahre können neu auch im ehemaligen Lehrbetrieb absolviert werden. Der Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt bei einem Praktikumsvertrag für längstens 6 Monate 50 Prozent des Gehaltes, höchstens jedoch 2'400 Franken pro Monat. Interessierte Unternehmen können sich an den AMS wenden. Ziel ist es, dass der Jugendliche nach Ablauf des Praktikums in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Verlängerung der Kurzarbeit?
Noch offen gelassen hat die Regierung, ob die Höchstdauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate ausgedehnt werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Höchstdauer von 18 Monaten von den betroffenen Unternehmen noch um einige Monate unterschritten. Die Regierung wird rechtzeitig über eine Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeit befinden, sodass die betroffenen Unternehmen über die notwendige Planungssicherheit verfügen.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
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