pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Übernahme der Dienstleistungsrichtlinie
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2009 einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wird die europaweite Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtert, so dass im grössten Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl Unternehmen als auch Verbraucher den vollen Nutzen aus dem europäischen Binnenmarkt ziehen können.
Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bzw. im EWR wesentlich. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl von Beschränkungen Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen.
Die Richtlinie sieht eine Reihe von Massnahmen vor, wie die Vereinfachung der nationalen Verwaltungsverfahren und den Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen. Weiters ist ein einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungserbringer zu schaffen und es sind elektronische Verfahren einzuführen.
"Im Sinne einer gezielten Qualitätspolitik werden wir alle jene Vorteile, die sich aus der Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen bei einer Tätigkeit in Liechtenstein ergeben, auch allen liechtensteinischen Unternehmen bei ihrer Tätigkeit in Inland zur Verfügung stellen. Die rechtliche Umsetzung werden wir in einem neuen Dienstleistungsgesetz vornehmen", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Das Dienstleistungsgesetz soll, unbeschadet spezifischer Rechtsvorschriften, den allgemeinen Rechtsrahmen für die Dienstleistungserbringung in Liechtenstein vorgeben, wie etwa Vorschriften in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Rechte und Pflichten für Dienstleistungserbringer- und -empfänger, die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Behörden sowie die Verwaltungszusammenarbeit.
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