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pafl: Stellungnahme der Regierung zur Corporate-Governance-Vorlage zuhanden des Landtages verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. Oktober (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2009 die Stellungnahme zum Rahmengesetz
über die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur 
Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen zu Handen des 
Landtags verabschiedet. Diese sogenannte 
Corporate-Governance-Vorlage, mit welcher die Regierung einheitliche 
Regelungen für alle 26 Staatsbetriebe vorschlägt, wurde im 
September-Landtag in erster Lesung behandelt. In einigen wichtigen 
Themenbereichen hat der Landtag der Regierung im Hinblick auf die 
abschliessende Behandlung dieser wichtigen Vorlage dabei das Anliegen
mitgegeben, inwiefern er und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) im
Rahmen der verfassungsmässigen Oberaufsichtsfunktion der Regierung 
als direktes Kontrollorgan über die Geschäftsführung der Regierung 
auch weiterhin in die Kontrolle und die Steuerung von öffentlichen 
Unternehmen eingebunden werden können. Es handelt sich dabei 
hauptsächlich um die Frage der Informationspflicht der Regierung bei 
der Festlegung und Änderung von Eignerstrategien für öffentliche 
Unternehmen, eine vorgängige Konsultation im Falle von Abberufungen 
einzelner Mitglieder von strategischen Führungsgremien durch die 
Regierung sowie um eine Erweiterung der Pflichtangaben in 
Geschäftsberichten von öffentlichen Unternehmen.
Wie anlässlich der ersten Lesung zugesagt, hat die Regierung die 
Anliegen des Landtags nochmals eingehend geprüft und diesen in der 
nun verabschiedeten Stellungnahme durch entsprechende Anpassungen von
Bestimmungen des Rahmengesetzes über die Steuerung und Überwachung 
öffentlicher Unternehmen entsprochen. Mit einer zusätzlichen 
Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes will die Regierung zudem die 
heutige Kontrollbefugnis des Landtags insofern stärken, als das 
Auskunftsrecht der GPK auf alle 26 öffentlichen Unternehmen 
ausgedehnt wird, während es aktuell ausschliesslich auf die 
Stiftungen des öffentlichen Rechts beschränkt ist.
Ein Hauptfokus bei der Behandlung der Corporate-Governance-Vorlage
lag ausserdem auf den Vorschlägen der Regierung zur Änderung des 
Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMA), vor allem in Bezug auf 
die künftige Finanzierung. In Anlehnung an die Landtagsdiskussion 
gilt es hier, ein ausgewogenes und politisch getragenes Verhältnis 
zwischen den beiden Hauptfinanzierungssäulen Staatsbeitrag einerseits
und Aufsichtsabgaben andererseits zu finden. Aufgrund der 
Landtagsdiskussion schlägt die Regierung nun einen fixen 
Staatsbeitrag an die FMA in Höhe von 8 Millionen Franken vor, wobei 
dieser schrittweise von 2010 bis 2013 vom heutigen Niveau auf 8 
Millionen Franken gesenkt werden soll. Mit diesem Beitrag werden 
inskünftig die Grundstrukturkosten der FMA gedeckt werden. Das Land 
leistet dadurch im Interesse des Finanzplatzes einen beachtlichen 
Beitrag an die Aufsichtsfinanzierung einer funktionierenden, 
unabhängigen Finanzmarktaufsicht.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
T +423 236 61 14

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