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pafl: Neuerungen im Aktienrecht

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2009 einen Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts 
verabschiedet, mit welchem zwei EWR-Richtlinien umgesetzt werden.
Mit den vorgeschlagenen Abänderungen werden bestimmte 
Mindestanforderungen zur Stärkung der Rechte der Aktionäre von im EWR
börsenkotierten Gesellschaften eingeführt. So soll beispielsweise 
sichergestellt werden, dass Aktionäre von börsenkotierten Unternehmen
frühzeitig vor einer Generalversammlung Zugang zu den relevanten 
Informationen erhalten und über einfache Möglichkeiten verfügen, um 
ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben. Damit soll insbesondere 
die Teilnahme von gebietsfremden Aktionären an der Generalversammlung
erleichtert werden.
Weiters sollen Vereinbarungen der Aktionäre ermöglicht werden, 
nach welchen bei Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften
von der Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen abgesehen 
werden kann.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 60 85

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