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pafl: Regierung verabschiedet Vernehmlassung zum Gewässerschutzgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2009 einen Vernehmlassungsbericht über 
die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet. Mit der 
Abänderung des Gewässerschutzgesetzes soll die sogenannte 
Wasserrahmenrichtlinie der EU, die im September 2007 vom Gemeinsamen 
EWR-Ausschuss in das EWR-Abkommen übernommen wurde, in die nationale 
Gesetzgebung einfliessen.
Die Wasserrahmenrichtlinie stellt einen Ordnungsrahmen für den 
Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer dar. Mit dieser 
Richtlinie wird in der EU ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Über 
die Staats- und Ländergrenzen hinweg soll bewirkt werden, dass die 
Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten koordiniert 
bewirtschaftet werden. Die Gewässer sollen zukünftig nach 
ökologischen, ökonomischen sowie nach regionalen und sozialen 
Zielsetzungen bewirtschaftet werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die 
Einzugsgebiete innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets zu bestimmen
und einer Flussgebietseinheit zuzuordnen. Ein Einzugsgebiet, das auf 
dem Hoheitsgebiet von mehr als einem Mitgliedstaat liegt, ist einer 
internationalen Flussgebietseinheit zugeordnet. Liechtenstein liegt 
vollumfänglich in der neun Staaten umfassenden internationalen 
Flussgebietseinheit Rhein. Liechtenstein arbeitet heute schon in der 
Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der 
Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) an 
der praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Egon Hilbe, Amtsleiter-Stellvertreter
T +423 236 61 92

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