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pafl: Abklärungen für die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie für den Schutz von Personendaten

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Der Landtag hat im Jahr
2008 dem Beitritt zu den Abkommen Schengen und Dublin zugestimmt. 
Damit hat sich Liechtenstein verpflichtet, den Schengen-Besitzstand 
sowie diverse Weiterentwicklungen des Besitzstandes bis zur 
Inkraftsetzung der Abkommen umzusetzen. Dazu gehört auch der 
EU-Rahmenbeschluss, der den Schutz von Personendaten regelt, die bei 
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit verarbeitet werden.
Die Regierung klärt nun ab, welche Gesetze abgeändert werden 
müssen, damit der EU-Rahmenbeschluss entsprechend umgesetzt werden 
kann. In der vergleichbaren Schweizer Vorlage zur Umsetzung des 
Rahmenbeschlusses sind unter anderem betroffen: das 
Datenschutzgesetz, das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz, 
das Schengen-Informationsaustauschgesetz, das Waffengesetz, das 
Ausländergesetz und das Asylgesetz.
In der Schweiz ist zudem eine Schadensersatzregelung speziell für 
Schengen geschaffen worden, die sich auf die Verwendung von 
personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem bezieht. 
Dazu wurde im Schweizer Verantwortlichkeitsgesetz eine Art 
"Kausalhaftung" eingeführt. In Liechtenstein ist zu prüfen, ob eine 
solche Schadenersatzregelung zu treffen ist.
Damit die Rahmenrichtlinie bis zum geforderten Termin am 27. 
November 2010 oder bis zum vollständigen Schengen-Beitritt 
Liechtensteins - falls dieser erst nach diesem Datum stattfinden 
sollte - umgesetzt werden kann, müssen die notwendigen 
Gesetzesanpassungen bis dahin abgeschlossen sein.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92

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