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pafl: Regierung beschliesst Geldspielgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 3. Februar beschlossen, dem Landtag einen Bericht 
und Antrag zur Schaffung eines Geldspielgesetzes zu unterbreiten. 
Ziel der Vorlage ist eine kontrollierte Liberalisierung der 
Geldspiele in Liechtenstein. Gestützt auf internationale Erfahrungen 
mit elektronischen Vertriebsformen wurden dabei im Rahmen der Vorlage
alle Formen des Spiels um Geld oder geldwerte Vorteile auf 
einheitlicher Basis in einem Rahmengesetz geregelt.
Das in Liechtenstein bestehende Glückspielverbot stammt dem Jahre 
1949. Spätestens seit der Liberalisierung der Geldspiele 1998 in der 
Schweiz stellt sich die Frage, wie in Liechtenstein die diversen 
Geldspiele gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vorlage liegen 
somit die gewandelten Rahmenbedingungen und die veränderte 
Einstellung der Gesellschaft zu Geldspielen zugrunde.
Online-Geldspiele, Casino und Lotterien
Mit der von der Regierung beschlossenen Vorlage können künftig 
Konzessionen für eine Casino und Online-Glückspielanbieter vergeben 
werden. Die Entscheidung, auch in Liechtenstein eine sanfte 
Marktöffnung zu vollziehen, basiert wesentlich auf den in der Schweiz
gemachten Erfahrungen der letzten Jahre. Diese zeigen, dass mit der 
Liberalisierung Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entstanden sind und
die einzelnen Standorte an touristischer Attraktivität gewonnen 
haben. Dieses volkswirtschaftliche Potential soll in Zukunft auch in 
Liechtenstein erschlossen werden. Ausserdem wird mit der 
Gesetzesvorlage auch der Lotteriebereich gesetzlich neu geregelt.
Rechtssicherheit für Vereine
Mit der Gesetzesvorlage erhalten zudem jene Vereine, die Einnahmen
über Tombolas, Lotterien und Ähnliches für ihre Jugendarbeit oder 
soziale Zwecke erzielen, Rechtssicherheit, was mit der aktuellen 
Gesetzeslage nicht gegeben ist. Ziel ist es, dass die Vereine auch 
künftig ihre Geldspieltätigkeiten im bisherigen Umfang ausüben 
können.
Strenge Regulierung
Die Gesetzesvorlage sieht strenge Regulierungsvorschriften vor. So
werden z.B. von einem Casino-Betreiber höchste Standards verlangt, um
sozial schädlichen Entwicklungen vorzubeugen. Unter anderem bedarf es
eines Sozialkonzeptes, um vom ersten Tag an mögliche Suchtpotentiale 
zu verringern. Durch Zugangskontrollen zum Casino und einem 
generellen Verbot von Spielautomaten ausserhalb des Casinos kann 
unkontrolliertes Spielen verhindert werden.
Um Geldwäscherei und anderen Formen der Kriminalität keine 
Grundlage zu bieten, wurden die höchsten internationalen Standards in
die Vorlage aufgenommen. Hierzu gehört unter anderem auch, die von 
der FATF geforderte Unterstellung aktueller wie zukünftiger Anbieter 
von gewerbsmässigen Spielen unter die Geldwäscherei-Sorgfaltspflicht.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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