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pafl: Arbeitslosenversicherungsgesetz in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 3. Februar 2010 einen Vernehmlassungsbericht zur 
Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung 
verabschiedet. Die derzeitig finanzielle Lage der 
Arbeitslosenversicherung macht eine Gesetzesrevision unumgänglich. 
Durch wirksame Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der 
Leistungsseite soll die Versicherung deshalb zukunftsfähig 
ausgestaltet und wieder auf eine langfristig stabile finanzielle 
Basis gestellt werden.
Arbeitslosenversicherung unterfinanziert
Seit vielen Jahren ist die Arbeitslosenversicherung 
unterfinanziert. Die Einnahmen der Versicherung aus den Beiträgen 
reichen nicht aus, um die gesetzlichen Versicherungsleistungen zu 
decken. Selbst bei guter Konjunkturlage hat die 
Arbeitslosenversicherung in der Vergangenheit ein beträchtliches 
Defizit ausgewiesen. Die finanzielle Lage der Versicherung hat sich 
im Zuge der Wirtschaftskrise noch verschärft. Die beträchtlichen 
Ausgaben für Kurzarbeit im Jahr 2009 haben das Eigenkapital der 
Versicherung auf 23,9 Mio. per Ende 2009 schrumpfen lassen. Trotz 
Staatsbeitrag resultierte im Jahr 2009 ein Defizit von rund 17 Mio. 
Franken. Die Selbstfinanzierung der Arbeitslosenversicherung ist 
deshalb nicht mehr gewährleistet.
Leistungsanpassungen notwendig
Um die Arbeitslosenversicherung auf eine solide finanzielle Basis 
zu stellen, werden gezielte, sozialpolitisch vertretbare 
Leistungskürzungen vorgeschlagen. Um einen Anspruch auf 
Arbeitslosenentschädigung zu erlangen, reichten bisher bereits 6 
Monate Beitragszeit aus, was - verglichen mit der Schweiz - sehr kurz
ist. Die Mindestbeitragszeit soll daher von 6 auf 12 Monate angehoben
werden. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Taggelder stärker an der
Beitragsdauer ausgerichtet. Die Leistungsdauer soll künftig nach der 
erbrachten Beitragszeit abgestuft werden.
Zur weiteren Entlastung der Arbeitslosenversicherung sollen die 
Einführung einer abgestuften Wartezeit und die Festsetzung der 
Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung auf neu 80 Prozent des 
Verdienstausfalls beitragen.
Werkplatz Liechtenstein weiterhin sehr wettbewerbsfähig
Das finanzielle Gleichgewicht der Arbeitslosenversicherung könnte 
ohne eine Erhöhung des Beitragssatzes nur durch massive 
Leistungskürzungen sichergestellt werden. Die Regierung schlägt daher
eine moderate Erhöhung des Beitragssatzes auf 1 Prozent des 
versicherten Verdienstes vor. Der vorgeschlagene Beitragssatz von 1 
Prozent liegt weit unter dem Beitragssatz der Schweiz, der bei 2 
Prozent bzw. ab dem 1. Januar 2011 voraussichtlich bei 2,3 Prozent 
liegt. Die Beitragssätze in Österreich und Deutschland sind noch 
höher als jene in der Schweiz. Mit dieser vergleichsweise 
zurückhaltenden Beitragserhöhung können die Lohnnebenkosten in 
Liechtenstein auch in Zukunft niedrig gehalten werden, womit die 
Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein vollumfänglich 
gewahrt bleibt. Zusätzliche Einnahmen werden zudem durch eine 
Anhebung des Höchstbetrages des versicherten Dienstes auf 126'000 
Franken erzielt. Am Staatsbeitrag soll festgehalten werden.
Administrative Erleichterung für Unternehmen
Die Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem vor, dass die 
Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zusammen mit den 
übrigen Beiträgen künftig an die AHV entrichten können. Dass neu mit 
einer einzigen Stelle abgerechnet werden kann, stellt insbesondere 
für Kleinbetriebe eine Erleichterung dar.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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