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pafl: Regierung passt Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung an

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. Februar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 9. Februar die Abänderung der Verordnung über den 
Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung für die 
Aufnahme ins Landesbürgerrecht (Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung) 
verabschiedet. Mit der Verordnungsabänderung wird eine 
unbeabsichtigte unterschiedliche Behandlung von minderjährigen und 
volljährigen Antragsstellern bezüglich Prüfungspflicht aufgehoben.
Nach bisheriger Handhabung galt für Minderjährige der Nachweis der
Sprachkenntnisse und der Staatskunde als erbracht, wenn sie innerhalb
der allgemeinen Schulpflicht eine Primar- oder Sekundarschule 
besuchten und positive Leistungen ausweisen konnten. Für volljährige 
Bewerber galt der Nachweis der Sprachkenntnisse als erbracht, wenn 
der Bewerber einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, etwa
durch Urkunden oder anerkannte Sprachdiplome, vorlegte; der Abschluss
einer Pflichtschule oder einer beruflichen Grundbildung hingegen 
wurde nicht berücksichtigt. Dadurch wurden gerade jene Personen 
benachteiligt, die schon seit vielen Jahren in Liechtenstein wohnen 
und hier zur Schule gegangen sind. Mit der nun erlassenen Verordnung 
wurde diese Benachteilung aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92

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