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pafl: Strassenverkehrsrecht - Abänderungen von Verordnungen

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 23. März 2010 verschiedene Abänderungen von Verordnungen 
im Strassenverkehrsrecht genehmigt. Dabei wurden im Wesentlichen 
folgende Punkte angepasst:
Mehr Sicherheit für Kinder
Mit der Vorgabe diverser Sicherheitsstandards soll gewährleistet 
werden, dass mitfahrende Kinder unter 14 Jahren ordnungsgemäss 
gesichert sind. Weiters müssen Schulbusbetreiber künftig dafür 
besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer zu den Anpassungen: 
"Die bestehende Kindersitzregelung, an welcher mit der Abänderung 
lediglich einige Präzisierungen vorgenommen werden, besteht in 
Liechtenstein bereits seit dem Jahr 2006. Die Regelung orientiert 
sich dabei am österreichischen System und weicht von der in der 
Schweiz ab April gültigen, strengeren Praxis ab. Im Gegensatz zur 
Schweiz müssen in Liechtenstein in Kleinbussen (9 bis 17 Plätze) und 
in Bussen keine zusätzlichen Kindersitze verwendet werden. Dadurch 
haben wir den EWR-rechtlichen Handlungsspielraum ausgenützt und eine 
liberale Lösung umgesetzt."
Chip-Tuning
Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, 
Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen 
(sogenanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine Typengenehmigung. Wer 
Änderungen ohne diese Bewilligung an Motorfahrzeugen vornimmt oder 
öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme soll 
sicherstellen, dass Fahrzeuge auch nach einem Chip-Tuning verkehrs- 
und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend Lärm 
und Abgas einhalten.
Gebührenverordnung - Anliegen des Seniorenbundes umgesetzt
Mit der Reduktion der Änderungsgebühren für den Führerschein im 
Kreditkartenformat konnte einem Anliegen der Senioren entsprochen und
in diesem Bereich eine Entlastung erreicht werden.
"Nach verschiedenen Gesprächen mit dem Seniorenbund und internen 
Abklärungen, wie im Bereich der zweijährigen Erneuerung des 
Führerscheins für Senioren eine Entlastung herbeigeführt werden kann,
bot sich mit der Anpassung der Gebühren eine wenig aufwändige und 
praktische Lösung an, von welcher auch alle anderen Kunden und 
Kundinnen profitieren", so Regierungschef-Stellvertreter Martin 
Meyer.
Ausserdem wurden in den Verordnungen die Vorschriften betreffend 
Ladungssicherheit, Achslasten sowie diverser Abmessungen weiter 
präzisiert und ausgebaut.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 10

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