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pafl: Pharmaceutical Package wird in das Arzneimittelgesetz übernommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr 
mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und 
Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll schwerpunktmässig das 
sogenannte Pharmaceutical Package in die liechtensteinische 
Gesetzgebung umgesetzt werden.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang
mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum 
wurde das EWR-Recht im Bereich Arzneimittel umgesetzt. Das Gesetz 
schuf eine parallele Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags 
mit der Schweiz für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in 
Liechtenstein.
Am 29. Mai 2009 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme des
sogenannten Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen beschlossen. 
Dieses Paket betrifft die Schaffung von Gemeinschaftskodizes für 
Humanarzneimittel, für Tierarzneimittel und für traditionelle 
pflanzliche Humanarzneimittel, die Gemeinschaftsverfahren für die 
Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und die 
Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur. Es hat zum Ziel, 
die bestehenden Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts, vor allem für
die Genehmigungsverfahren, die Herstellung, den Grosshandel, die 
Werbung und die Pharmakovigilanz von Arzneimitteln, zu verbessern.
Bei der Übernahme des Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen 
konnte für Liechtenstein bei den Genehmigungsverfahren eine Ausnahme 
ausgehandelt werden: Liechtenstein stellt keine eigenen Genehmigungen
im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung oder im dezentralisierten 
Verfahren aus. Vielmehr werden die österreichischen Genehmigungen 
automatisch in Liechtenstein gelten, sofern der Antragssteller dies 
ausdrücklich beantragt.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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