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pafl: Energieverordnung angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in Ihrer
Sitzung vom 8. Juni 2010 die Energieverordnung angepasst und darin 
den Investitionskostenbeitrag für Photovoltaikanlagen festgesetzt 
sowie die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wie 
angekündigt angehoben.
Die im Aprillandtag dieses Jahres behandelte Anpassung des 
Energieeffizienzgesetzes sah neu die Festsetzung des 
Investitionskostenbeitrags für Photovoltaikanlagen per Verordnung 
vor, um so zeitnah auf den äusserst dynamischen Markt im Bereich der 
Photovoltaik reagieren zu können. Die Gesetzesänderung wird in Kürze 
in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat die Regierung auf 
Vorschlag der Energiekommission den Investitionskostenbeitrag per 
Verordnung auf 1'000 Franken pro Kilowatt installierter Leistung 
festgesetzt und die Einspeisevergütung auf 45 Rappen pro 
Kilowattstunde wieder angehoben. Die Höhe der Beiträge wurde von der 
Energiekommission vorgeschlagen und widerspiegelt die aktuelle 
Preislage im Bereich der Photovoltaik. Gleichzeitig wird mit der 
Absenkung des Investitionskostenbeitrags und der Erhöhung der 
Einspeisevergütung der Schwerpunkt der Förderbeiträge auf den 
variablen Anteil gelegt und so der Anreiz für möglichst effiziente 
Anlagen geschaffen.
Die Energiekommission wird sich aufgrund des äusserst dynamischen 
Marktes für Photovoltaikanlagen periodisch mit den aktuellen 
Marktpreisen befassen und der Regierung im Anlassfall eine Anpassung 
der Förderbeiträge in Vorschlag bringen. So kann aus den eingesetzten
Fördermitteln das Optimum generiert und die Photovoltaik dem Ziel 
einer "marktfähigen Stromerzeugung" nähergebracht werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 10

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