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pafl: Luftreinhalte-Gebührenverordnung erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat die
neue Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Bereich der 
Luftreinhaltung, die sogenannte Luftreinhalte-Gebührenverordnung, 
erlassen. Die Verordnung basiert auf dem Umweltschutzgesetz von 2008,
welches das Luftreinhaltegesetz ablöste. Neben den geänderten 
gesetzlichen Grundlagen machten es auch die tatsächlichen 
Verhältnisse bei den Kontrollen von Anlagen notwendig, die Verordnung
neu zu fassen.
Im Wesentlichen soll der bisherige Pauschalbetrag für Kontrollen 
von Feuerungsanlagen mit mehr als 1'000 Kilowatt 
Feuerungswärmeleistung und von besonderen Anlagen durch eine Gebühr 
abgelöst werden, die nach dem effektiven Aufwand festgelegt wird. 
Aufwand und Kosten können je nach Anlage stark variieren; die 
Kontrollen durch Fachbüros erfordern je nach Anlage komplexe 
Messungen und vertieftes Fachwissen. Weiters müssen die Vorgaben des 
Bundesamtes für Umwelt über die Emissionsmessung von Luftschadstoffen
bei stationären Anlagen strikte eingehalten werden.
Der Pauschalbetrag für die Kontrollen der Kleinfeuerungsanlagen, 
die durch die Feuerungskontrolleure der Gemeinden erfolgen, bleibt 
bestehen. Diese Messungen erfordern in etwa alle gleich viel Zeit, 
eine separate Aufwandsbemessung für jede Anlage würde zu einem 
unverhältnismässigen administrativen Aufwand führen.
Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand des Amtes für Umweltschutz
für Kontrollen, Bewilligungen und Überprüfungen von 
Sanierungsvorschlägen werden von 80 Franken auf 120 Franken erhöht. 
Diese Erhöhung entspricht den Gebührensätzen, wie sie in anderen 
Verordnungen der letzten Jahre festgelegt wurden (z.B. Verordnung 
über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz).

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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