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pafl: Anpassung der Leistungen an die Lohn- und Preisentwicklung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. November (pafl) - Gemäss Gesetz über die
Alters- und Hinterlassenenversicherung passt die Regierung die Renten
in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- 
und Preisentwicklung an. Die Regierung hat deshalb in ihrer Sitzung 
vom 30. November 2010 beschlossen, diese Anpassung vorzunehmen und 
die Renten um durchschnittlich 1,8 Prozent zu erhöhen.
Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser 
Versicherungsdauer wird von bisher 1'140 Franken auf neu 1'160 
Franken monatlich angehoben. Die Bandbreite der Altersrente bei 
lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'160 Franken und
2'320 Franken monatlich.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Renten der Alters- und 
Hinterlassenenversicherung werden auch die Einkommensgrenzen bei den 
Ergänzungsleistungen angepasst. Diese betragen ab Januar 2011 für 
Alleinstehende 19'956 Franken, für Ehepaare 29'934 Franken und für 
Waisen 9'978 Franken.
Bei der Blindenbeihilfe erhöhen sich die Ansätze für Vollblinde 
auf 648 Franken, für praktisch Blinde auf 486 Franken und für 
hochgradig Sehschwache auf 324 Franken.
Der Betrag der Hilflosenentschädigung ist ebenfalls an den Betrag 
der Mindestrente der AHV gekoppelt und erfährt hierdurch eine 
entsprechende Erhöhung.

Kontakt:

Ressort Soziales
Marion Hartmann
T +423 236 76 74

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