pafl: Attraktiv und modern: Liechtenstein setzt seit 1.1.2011 auf ein neues Steuergesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Januar (pafl) - Neue "Flat-Rate" von 12,5 Prozent für alle Unternehmen, Abschaffung systemfremder Steuern, Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer: Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein setzt seit dem 1. Januar 2011 auf eines der modernsten und attraktivsten Steuergesetze weltweit. Mit dem neuen wettbewerbsfähigen Steuersystem werden die Anforderungen an eine international kompatible und europarechtskonforme Gesetzgebung klar erfüllt. "Mit unserem modernen Steuergesetz wurde ein modernes, attraktives, wettbewerbs- und leistungsfähiges sowie international kompatibles und europarechtskonformes Steuerrecht geschaffen, das den Ansprüchen des 21. Jahrhunderts genügt. Liechtenstein wird sich damit dem globalen Steuerwettbewerb erfolgreich stellen können. Wir unterstreichen damit einmal mehr unsere politische Glaubwürdigkeit, Reformfähigkeit und Konsequenz und stärken unseren Kleinstaat in der laufenden Internationalisierung und Globalisierung. Gleichzeitig verbessern wir auch die Attraktivität und Stabilität des Werk- und Finanzplatzes Liechtenstein entscheidend", betonte Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher.
Zahlreiche Vorteile für Unternehmen in Liechtenstein
Die Reform des Steuerrechts stärkt die Position Liechtensteins im internationalen Wettbewerb, weil die Steuersätze eines Landes zu den wichtigsten Standortfaktoren zählen. In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erarbeitet, erhalten die Unternehmen mit dem neuen Steuergesetz Rechts-, Strategie- und Planungssicherheit; das lässt bessere Möglichkeiten, sich zu strukturieren und auf den globalen Wettbewerb einzustellen. Regierungschef Klaus Tschütscher: "Mit der neu eingeführten "Flat-Rate" von 12,5 Prozent werden künftig alle Unternehmen gleich besteuert. Ein einziger, im internationalen Vergleich niedriger Steuertarif ist ein attraktives Signal für Unternehmen im In- und Ausland. Zudem wird die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital mit dem Eigenkapitalzinsabzug beseitigt. Neu wurden auch Bestimmungen über die Gruppenbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen ist es seit dem 1. Januar 2011 noch attraktiver, in Liechtenstein ein neues Unternehmen zu gründen".
Modernes und kompatibles Gesetz
Durch die europarechtskompatible Ausgestaltung des neuen Steuergesetzes erhöht sich die Rechtssicherheit, insbesondere für die liechtensteinischen Finanzintermediäre und ihre Kunden. Die geltenden Bestimmungen über die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche aus europarechtlicher Sicht auf Kritik gestossen sind, werden mit dem neuen Steuergesetz abgeschafft. Die liechtensteinische Steuerpolitik erfüllt heute somit alle europäischen Standards. Das neue Steuerrecht in Lichtenstein trägt dieser Entwicklung Rechnung, ohne jedoch an Standortattraktivität einzubüssen. "Mit dieser Reform hat Liechtenstein einen grossen Schritt in eine erfolgreiche Zukunft getan. Wir haben damit den Wirtschaftsstandort entscheidend gestärkt und unterstreichen die Standortvorteile Liechtensteins mit international kompatiblen Neuerungen. Das neue Steuergesetz setzt europaweit neue Massstäbe", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Standortvorteil für Forschungsbetriebe
Die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum wird in Liechtenstein speziell neu definiert. Grundsätzlich werden die Einkünfte zu 80 Prozent von der Besteuerung befreit, Liechtenstein hat sich bei seiner Lösung an den Steuergesetzen von Luxemburg und Belgien orientiert. Die Besteuerung von Immaterialgüterrechten stellt besonders einen Vorteil für die vielen forschenden Unternehmen in Liechtenstein dar. Damit soll die innovative Industrie unterstützt und gestärkt werden.
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