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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung verschiedener Gesetze im Finanzdienstleistungsbereich

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 den Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes, des 
E-Geldgesetzes und des Marktmissbrauchsgesetzes zuhanden des Landtags
verabschiedet.
"Die Gesetzesvorlage dient dazu, vier europäische Richtlinien 
umzusetzen, die allesamt den Zweck haben, Schwachstellen in den 
Eigenkapitalvorschriften und im Risikomanagement von Banken und 
Wertpapierfirmen zu beheben, welche im Zuge der letzten Finanzkrise 
festgestellt wurden", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher.
Anlehnend an die Reformbeschlüsse der G-20 hat die EU-Kommission 
nebst der Finanzmarktaufsichtsreform insgesamt fünf Reformpakete (CRD
I bis V) zur Änderung der Bankenrechtsrichtlinie und der 
Kapitaladäquanzrichtlinie beschlossen. Die Gesetzesvorlage umfasst 
die Pakete CRD I bis III und bringt nebst den Gesetzesänderungen 
insbesondere Änderungen der Eigenmittelverordnung sowie auch der 
Bankenverordnung mit sich.
Die Gesetzesänderungen sehen einerseits eine effizientere und 
kohärentere Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden im 
Umgang mit grenzüberschreitend tätigen Banken und Wertpapierfirmen 
durch die Einführung von Aufsichtskollegien vor, wobei auch der 
Informationsaustausch sowie die gemeinsame Planung aufsichtlicher 
Tätigkeiten in Normal- und Krisensituationen geregelt wird. Durch 
erweiterte und präzisere Verfahrensvorschriften für die gemeinsame 
Entscheidung eines Aufsichtskollegiums über die Angemessenheit der 
Eigenmittelausstattung der Gruppe auf konsolidierter Basis soll 
künftig eine verbesserte Kontrolle der Finanzlage einer Gruppe 
gewährleistet werden. Andererseits sehen die Änderungen auch die 
Einführung des Begriffs der bedeutenden Zweigstelle sowie Regelungen 
zur Vergütungspolitik vor. Hinsichtlich der bedeutenden Zweigstellen 
wird eine erweiterte Aufsichtsmöglichkeit für die Aufsichtsbehörde am
Sitz der bedeutenden Zweigstelle geschaffen, was zur Stärkung der 
Aufsichtseffizienz bei grenzüberschreitend tätigen Gruppen führen 
wird.
Schliesslich soll jede Bank und jede Wertpapierfirma gesetzlich 
angehalten sein, eine auf den langfristigen Erfolg des 
Gesamtgeschäftes ausgerichtete und von den Aufsichtsbehörden 
überprüfbare Vergütungspolitik zu verfolgen, welche verhindert, dass,
aus dem Interesse an hohen Bonuszahlungen, ausgerichtet am 
kurzfristigen Erfolg zu hohe Risiken eingegangen werden. Das 
Inkrafttreten dieser Vorlage und auch der entsprechenden 
Verordnungsanpassungen ist auf den 1. Juli 2011 vorgesehen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40

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