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pafl: Reisepass zusätzlich mit Fingerabdrücken

Vaduz (ots/pafl) -

Am 1. Oktober 2011 tritt das abgeänderte Heimatschriftengesetz in Kraft. Damit einher gehen auch Neuerungen für Reisepässe. So werden ab diesem Zeitpunkt zusätzlich die Fingerabdrücke einer Person elektronisch auf einem Datenchip im Reisepass gespeichert.

Bereits heute sind Liechtensteiner Reisepässe mit einem elektronischem Chip versehen. Darauf sind biometrische Merkmale gespeichert, um das Dokument noch sicherer vor Fälschungen zu machen. Bisher wurden auf dem Chip das Gesichtsbild und die Unterschrift gespeichert. Ab dem 1. Oktober 2011 werden auch die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal für den Reisepass aufgenommen. Das bedeutet, dass bei einem Passantrag am Schalter des Ausländer- und Passamtes (APA) neu die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abgenommen werden. Sie werden auf dem Chip im Reisepass gespeichert, hingegen nicht in einer zentralen Datenbank. Damit erfüllt Liechtenstein eine weitere Auflage im Rahmen des Schengener Abkommens. Bisherige Pässe können weiterhin bis zum Ablauf der Gültigkeit benutzt werden.

Rechtsvorschriften für Identitätskarte ergänzt

Zusätzlich zum Reisepass wurden auch die rechtlichen Vorschriften für die Identitätskarte ergänzt. Im Gegensatz zum Reisepass werden auf dieser jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert. Schliesslich wurden mit der Teilrevision des Heimatschriftengesetzes auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst.

Gebühren werden leicht angepasst

Gleichzeitig mit dem Heimatschriftengesetz und der dazugehörigen Verordnung tritt eine neue Gebührenverordnung in Kraft. Ein neuer Reisepass kostet in Zukunft 150 anstatt 130 Franken. Eine neue Identitätskarte kostet ab 1. Oktober 2011 neu 80 Franken. Für Personen unter 15 Jahren bleiben die Gebühren sowohl für den Reisepass als auch für die Identitätskarte gleich. Auch mit den marginal erhöhten Gebühren werden die Gesamtkosten für die Produktion eines Reisepasses sowie einer Identitätskarte hingegen nicht gedeckt. Die Stückkosten sind wegen der geringen Auflage um einiges höher.

Anträge aus dem Ausland nicht mehr möglich

Liechtensteinische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland hatten bislang die Möglichkeit, einen Passantrag über die nächste schweizerische Vertretung oder bei Wohnsitz in der Schweiz, Österreich oder Deutschland über die liechtensteinischen Vertretungen in Bern, Wien und Berlin zu stellen. Diese Möglichkeit entfällt, da die Schweizer und Liechtensteiner Vertretungen keine Möglichkeit haben, Fingerabdrücke abzunehmen und auf sicherem Weg nach Liechtenstein zu übermitteln. Deshalb können Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland ab dem 1. Oktober 2011, mit Ausnahme von Notpässen, Anträge für einen neuen Reisepass nur noch beim APA in Vaduz stellen.

Die künftige Handhabe von Passanträgen aus dem Ausland ist noch nicht abschliessend bestimmt. Derzeit wird abgeklärt, ob es allenfalls in Zusammenarbeit mit der Schweiz eine vertretbare Lösung für die rund 100 Anträge pro Jahr aus dem Ausland gibt.

Kontakt:

Hanspeter Walch
Amtsleiter Ausländer- und Passamt
T +423 236 61 40

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