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pafl: Anträge für neue Reisepässe künftig weiterhin aus dem Ausland möglich

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2011 entschieden, dass auch weiterhin an der Antragstellung von Reisepässen aus dem Ausland festgehalten werden soll. Im Ausland wohnhafte liechtensteinische Staatsangehörige werden somit auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Anträge zum Erhalt eines Reisepasses über die schweizerischen Vertretungen aus dem Ausland zu stellen.

Liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland hatten bis anhin die Möglichkeit, über die lokalen schweizerischen Vertretungen oder die liechtensteinischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern Anträge zum Erhalt eines Reisepasses einzureichen. Mit der Aufnahme von Fingerabdrücken auf dem Chip des Reisepasses ab dem 1. Oktober 2011 wird ein weiteres biometrisches Merkmal auf den Reispässen gespeichert. Bei einer Antragstellung aus dem Ausland muss gewährleistet sein, dass diese sensiblen Daten, um welche es sich bei den Fingerabdrücken handelt, über sichere Kanäle mit hohen sicherheitstechnischen Anforderungen nach Liechtenstein gelangen.

Rund 100 Anträge pro Jahr

Bereits in den letzten zwei Jahren wurden mit der Schweiz Gespräche über eine künftige Antragstellung über deren konsularische Vertretungen aus dem Ausland geführt. Eine Voranalyse des Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sieht eine Lösung für die künftige Antragstellung von Reisepässen (jährlich rund 100 Anträge) aus dem Ausland vor. Die Regierung hat beschlossen, dass - trotz der relativ hohen Kosten - an der Antragstellung aus dem Ausland festgehalten werden soll.

Übergangsfrist von einem Jahr

In Zusammenarbeit mit der Schweiz soll für die Antragstellung aus dem Ausland in Zukunft eine mustergültige und auf dem neuesten Stand der Technik stehende Lösung zur Verfügung stehen. Eine Antragsvariante, die nicht nur den liechtensteinischen Staatsangehörigen im Ausland, sondern auch den Sicherheitsbedürfnissen des APA entgegenkommt. Es muss davon ausgegangen werden, dass für den Zeitraum der Installierung eines entsprechenden Systems die Dauer von ungefähr einem Jahr benötigt wird und eine Antragstellung, mit Ausnahme von Notpässen, während dieser Zeit aus dem Ausland nicht möglich ist und daher beim Ausländer- und Passamt in Vaduz zu erfolgen hat. Diesbezüglich werden die zuständigen Ressorts mit den Schweizerischen Behörden nochmals in Kontakt treten, um eine kurzfristige pragmatische Lösung zu suchen.

Kontakt:

Christian Blank
Ausländer- und Passamt
T +423 236 61 41

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