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pafl: Abänderung Gebührenverordnung zum Heilmittelgesetz

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heilmittelgesetz (HMG-GebV) abgeändert. Grund für die Abänderung ist vor allem die Änderung des EWR-Arzneimittelgesetzes (EWR-AMG). Obwohl für das EWR-AMG eine eigene Gebührenverordnung besteht, wird die Gebührenverordnung zum Heilmittelgesetz ebenfalls von Änderungen des EWR-AMG tangiert, da die HMG-GebV im Bereich des EWR-AMG subsidiär zur Anwendung kommt. Konkret wurden Rechtslücken geschlossen (z.B. Gebühren für die Bewilligung einer Apotheke oder Drogerie) und die Gebühren wurden ausserdem den schweizerischen Gebühren entsprechend angepasst.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Brigitte Batliner
T +423 236 73 25

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