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ikr: Lockerung der Restriktionen gegenüber Sprossen, Samen und Bohnen aus Ägypten

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat die Verordnung über ein Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Sprossen, Samen und Bohnen aus Ägypten neuerlich geändert. Das Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens frischer und gekühlter Leguminosen aus Ägypten und deren Verwendung zur Aussaat oder als Futtermittel wurde auf den 01.11.2011 aufgehoben.

Bereits in der Vorwoche war die ursprünglich im August 2011 wegen der Krankheitsausbrüche im Anschluss an den Verzehr von Sprossen ägyptischer Herkunft erlassene und auf den 31.10.2011 befristete Verordnung ein erstes Mal geändert worden. Zum einen wurde die Geltungsdauer der Verordnung bis zum 31. März des kommenden Jahres verlängert, andererseits die Restriktionen gegenüber grünen Bohnen zur menschlichen Ernährung aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Soziales
Peter Malin, Leiter Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
T +423 236 73 20

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