Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Verordnung zum AHV-Gesetz wie auch der Verordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen

Vaduz (ots/ikr) -

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Verordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen wie auch die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung abzuändern.

Was die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen anbelangt, so wurde hier lediglich Art. 32 angepasst, in welchem es um die Rolle der Gemeindezweigstellen im Hinblick auf die Antragstellung zum Bezug von Ergänzungsleistungen geht.

Die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wurde im Hinblick auf diverse Aspekte abgeändert. Ein erster betrifft die Aufgaben der Gemeinden in diesem Bereich. Die Bestimmung ist jedoch nicht mehr praxisgemäss und wird entsprechend angepasst.

Ein zweiter Aspekt betrifft die weitere Harmonisierung des steuerrechtlichen und AHV-rechtlichen Lohnbegriffes. Einige Bestrebungen wurden hierzu bereits herbeigeführt und durch diese Abänderung wird nun ein weiterer Teil zur Bereinigung der aktuell noch bestehenden Unterschiede beigetragen. Durch die beschlossene Abänderung werden einzelne Arbeitgeberleistungen neu AHV-pflichtig. Es geht hier nicht primär darum, zusätzliche Beitragseinnahmen zu generieren, sondern eben den Lohnbegriff weitestgehend zu harmonisieren. Dies soll zu Vereinfachungen für Arbeitgeber führen.

Ausserdem wurde eine Bestimmung über die sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende aufgehoben, zumal hierfür die gesetzliche Bestimmung weggefallen ist.

Betreffend die Bemessung der Beiträge für Nichterwerbstätige wurde eine Erhöhung von CHF 228.- auf CHF 234.- ab 01.01.2012 beschlossen. Diese Anpassung resultiert ebenfalls aus der in diesem Jahr vom Landtag beschlossenen Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Abänderung der Arbeitgeberkontrollen, welche nach der neuen Regelung nach einem risikoorientierten Ansatz durchgeführt werden sollen.

Auch wurde die Rentenskala beim Rentenvorbezug abgeändert. Mit der erwähnten beschlossenen AHVG-Revision wurde der Rentenvorbezug für Personen mit dem Geburtsjahr 1956 und jünger nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ausgestaltet. Das AHVG enthält dazu nur die Eckwerte der Reduktion bei einem Vorbezug von ein, zwei, drei oder vier Jahren vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Ausgehend von diesen Eckwerten enthält die Verordnung Details zur prozentualen Herabsetzung.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 29.11.2011 – 13:53

    ikr: Abänderung der Sozialhilfeverordnung

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Sozialhilfeverordnung abzuändern. Die Änderungen sind teilweise formeller Natur, teilweise werden Bestimmungen der Praxis angepasst, und es wird ein eigenes Kapitel über die stationäre Betreuung eingeführt. Darin geht es vor allem darum, das Verfahren der Unterbringung von Hilfsbedürftigen in einer stationären Einrichtung zu regeln, die ...

  • 29.11.2011 – 13:49

    ikr: Sportkommission: Ersatzbestellung

    Vaduz (ots/ikr) - Peter Näff, Schaan, wird anstelle des ausscheidenden Präsidenten, Jakob Büchel, Ruggell, für den Rest der Mandatsperiode 2008 bis 2012 als Präsident in die Sportkommission bestellt. Die Regierung dankt Peter Näff für die Bereitschaft, in der Sportkommission mitzuwirken, und wünscht ihm bei der Ausübung dieser Tätigkeit viel Freude und Erfolg. Dem ausscheidenden Mitglied, Jakob Büchel, wird ...

  • 28.11.2011 – 17:42

    ikr: Regierungsrat Quaderer bei Ministertreffen in Bosnien-Herzegowina

    Vaduz (ots/ikr) - Anlässlich seines viertägigen Besuches in Bosnien-Herzegowina unterzeichnete Regierungsrat Hugo Quaderer heute mit Sadik Ahmetovic, Minister of Security der Republik Bosnien-Herzegowina, ein Memorandum of Understanding zur Festigung und Vertiefung der Zusammenarbeit im Migrationsbereich. Am Dienstag und Mittwoch nutzt Regierungsrat Quaderer die ...