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ikr: Abänderung der Bodenverbesserungs-Förderungs-Verordnung

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 hat die Regierung die Verordnung zur Abänderung der Bodenverbesserungs-Förderungs-Verordnung genehmigt und erlassen. Mit der Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes vom November 2011 (LWG) müssen Bewässerungsanlagen und Drainagen in der Landwirtschaftszone vom Landwirtschaftsamt genehmigt werden und zwar unabhängig davon, ob sie nach dem LWG gefördert werden oder nicht. Diese Gesetzesänderung machte eine Anpassung der Bodenverbesserungs-Förderungs-Verordnung notwendig. Neben redaktionellen Anpassungen wird das Verfahren für die Genehmigung von Bodenverbesserungen ohne staatliche Förderungen geregelt.

Kontakt:

Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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