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ikr: Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen
Abänderung Beschwerdekommissionsgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen sowie über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Damit setzt sie die Vorgaben der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) um, wonach das Umweltinformationsgesetz in Bezug auf Klarheit und Rechtssicherheit sowie zur korrekten Umsetzung der EU-Richtlinie überarbeitet werden muss.

Die Richtlinie gewährleistet wie schon die Vorgängerrichtlinie, dass jede natürliche und juristische Person auf Antrag Zugang zu Umweltinformationen hat. Der Zugang zu Informationen kann nur in genau festgelegten Fällen abgelehnt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Geheimhaltungsinteresse des Staates oder der Schutz der Privatsphäre. Zudem verpflichtet die Richtlinie die Behörden, die für ihre Aufgaben relevanten Umweltinformationen künftig in elektronischen Datenbanken der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sie aktiv und systematisch zu verbreiten.

Kontakt:

Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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