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ikr: Anklage gegen Michael Seidl eingebracht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Staatsanwaltschaft hat am 7. Mai, 2012 Anklage gegen Michael Seidl wegen Verbrechens des gewerbsmässigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148 2. Fall StGB eingebracht. Es wird ihm zur Last gelegt, persönlich oder als Verantwortlicher von Gesellschaften, die teilweise auch unter der Bezeichnung "Money Service Group" geführt wurden, insgesamt 44 Anleger betrogen zu haben.

Diesen wurde laut Anklagevorwurf eine Veranlagung in Fonds, "Anlagen mit fester Laufzeit" und in Solarparks versprochen, obwohl Seidl gar nicht beabsichtigte, solche Veranlagungen durchzuführen. Durch diese Täuschung wurden Anleger zur Überweisung von insgesamt EUR 29,5 Mio. und CHF 1,2 Mio. auf Konten der von Seidl beherrschten Gesellschaften oder auf dessen Privatkonto verleitet. Nur EUR 160'000.--, sowie Schmuck, Zigarren und Wein im Gesamtwert von ca. CHF 200'000.-- konnten sichergestellt werden. Laut Anklage wurde der Rest für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaften der "Money Service Group", das aufwendige Privatleben des Michael Seidl und seiner Familie, die Rückzahlungen an Anleger der SAMIV AG und für Ausschüttungen an die "Solarpark-Investoren" verwendet.

Die Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig. Seidl kann dagegen binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Ein Termin für die Schlussverhandlung steht daher noch nicht fest. Michael Seidl befindet sich weiterhin in St. Gallen in Haft. Er soll zur Schlussverhandlung nach Liechtenstein überstellt werden.

Gewerbsmässig schwerer Betrug ist mit Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren bedroht.

Kontakt:

Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T +423 236 67 94

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