ikr: Einführung einer gestaffelten Bestellung der nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte
Vaduz (ots/ikr) -
Nach geltendem Recht werden die über 50 nebenamtlichen Richter des Obersten Gerichtshofes, des Obergerichtes, des Kriminal- und des Jugendgerichtes allesamt im 5-Jahres-Turnus bestellt. Dies bedeutet alle fünf Jahre einen sehr grossen Aufwand für alle am Bestellungsprozess Beteiligten. Die Regierung hat deshalb einen Bericht und Antrag verabschiedet, der eine gestaffelte Bestellung dieser nebenamtlichen Richter vorsieht.
Das bedeutet, dass künftig jährlich höchstens zwei nebenamtliche Richterstellen pro Senat eines ordentlichen Gerichts zu bestellen sein werden, somit jährlich insgesamt höchstens dreizehn. Anwendung findet diese gestaffelte Richterbestellung ab dem 1. Januar 2015 nach Ablauf der Amtsdauer der zur Zeit bestellten nebenamtlichen Richter.
"Die Einführung der gestaffelten Richterbestellung bei den ordentlichen Gerichten dient der Sicherung der Qualität der Rechtsprechung und vor allem der Kontinuität. So kann vermieden werden, dass zum selben Zeitpunkt mehrere oder gar sämtliche nebenamtlichen Richterstellen eines ordentlichen Gerichts neu besetzt werden müssen", unterstreicht Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Der betreffende Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li, Berichte und Anträge) bezogen werden.
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Ressort Justiz
Dominik Matt
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