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ikr: Vernehmlassungsbericht zu zeitgemässem Kulturgütergesetz verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. August 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Pflege den Schutz und die Erhaltung der Kulturgüter verabschiedet. Mit einem zeitgemässen und umfassenden Kulturgütergesetz trägt die Regierung der Notwendigkeit Rechnung, die Sachbereiche der Denkmalpflege, der Archäologie und des Kulturgüterschutzes inhaltlich und organisatorisch neu zu ordnen.

Das derzeit gültige Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1977. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Aufgaben und die äusseren Rahmenbedingungen zu Pflege, Schutz und Erhaltung der Kulturgüter massgeblich geändert. Die von der Regierung verabschiedete Vorlage geht auf die veränderten Ansprüche ein und präsentiert ein modernes Gesetz. Es beruht auf einem Ansatz, welcher neben der Modernisierung der bestehenden Normen und der Schliessung von Regelungslücken insbesondere die Einführung eines neuen Systems im Kulturgüterrecht vorsieht, dem ein partnerschaftliches und auf Vertragsbasis beruhendes Verständnis des Verhältnisses zwischen Behörden und Eigentümer zugrunde liegt. Mit dem Zusammenarbeitsprinzip als wesentlichem Merkmal soll die Vorlage der Verhältnismässigkeit von öffentlichen und privaten Interessen gerecht werden.

Mit dem neuen Gesetz werden die Denkmalpflege und deren Organisation neu geordnet, die Belange der Archäologie werden detaillierter als bis anhin dargestellt und der Kulturgüterschutz erfährt erstmals eine gesetzliche Regelung. Damit nimmt die Regierung die politische Verantwortung gegenüber dem eigenen Kulturgut, dessen langfristiger Erhaltung und Weiterentwicklung wie auch der inzwischen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen wahr. Gleichzeitig wird die staatliche Unterstützung neu geregelt. Der Gesetzesvorschlag ist koordiniert mit den Bestimmungen des Baurechts sowie mit dem Bevölkerungsschutzgesetz und dem Feuerwehrgesetz. Zudem berücksichtigt die Vorlage die Beschlüsse der Regierung, welche im Rahmen der Verwaltungsreform zur Reorganisation des Kulturbereichs getroffen wurden.

Das kulturelle Erbe ist wichtig für die Identität einer Gesellschaft. Dessen Erhalt, Pflege und Schutz sind daher bedeutende Aufgaben der öffentlichen Hand. Die neue Gesetzesvorlage geht auf die Bedürfnisse einer zeitgemässen und zukunftsorientierten Regelung des Kulturgüterrechts ein und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Schutz des Kulturguts in Liechtenstein.

Der entsprechende Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden, die Vernehmlassungsfrist endet am 10. Oktober 2012.

Kontakt:

Stabstelle für Kulturfragen
Thomas Büchel
T +423 236 60 80

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