ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum Kindschaftsrecht
Vaduz (ots/ikr) -
In der Regierungssitzung vom 18. Dezember 2012 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zum Kindschaftsrecht verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2013.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Regelung der Obsorge über das Kind getrennter oder geschiedener Eltern. Regierungsrätin Aurelia Frick: "Ich bin der Meinung, dass die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen als Obsorgeverantwortliche für die Entwicklung des Kindes besonders wertvoll ist. Deshalb soll die gemeinsame Obsorge der Eltern bei Trennung oder Scheidung die Regel sein."
Das Wohl des Kindes muss stets an oberster Stelle stehen. Primäres Ziel soll sein, dass die Eltern Einvernehmen über die Obsorge erzielen. Um dies zu erreichen, soll sich das Gericht verstärkt der Mediation bedienen. Nur wenn diese Methode der Konfliktlösung erfolglos bleibt, soll das Gericht nach Massgabe des Kindeswohls entscheiden.
Zudem soll auch der Begriff des "unehelichen" Kindes als Rest der begrifflichen Diskriminierung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aus dem Gesetz gestrichen werden. Ferner werden Änderungen im veralteten Abstammungsrecht vorgenommen.
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