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ikr: Regierung vermindert Bürokratie

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 15. Januar 2013 hat die Regierung die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung beschlossen. Neu müssen Motorwagen mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) ab 1. Februar 2013 die regelmässige Abgaswartung nicht mehr durchführen lassen. Möglich wurde diese Deregulierung durch den technischen Fortschritt beim Motorfahrzeugbau, der mittels der OBD-Systeme Unregelmässigkeiten bei der Abgasentstehung sofort erkennt und mittels Warnung dem Fahrer mitteilt.

Was sich für die Fahrzeugbesitzer ab 1. Februar 2013 ändert

Alle Fahrzeuge, die nicht mehr der obligatorischen Abgaswartungspflicht unterstehen, sind mit einer On-Board-Diagnose-Funktion (OBD) ausgerüstet, welches einen Fehler im Abgassystem durch die gelbe OBD-Fehleranzeige im Armaturenbrett anzeigen sollte. Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen zukünftig erst bei Aufleuchten dieser Anzeige etwas unternehmen und somit nicht mehr regelmässig zur Kontrolle des Abgassystems in die Werkstatt. Leuchtet die Fehleranzeige auf, muss sich der Fahrzeughalter innerhalb eines Monats um die Behebung des Fehlers kümmern.

"Neuere Fahrzeuge haben bereits seit geraumer Zeit On-Board-Diagnosesysteme integriert. Eine regelmässige Abgaswartung erübrigt sich damit", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Gemäss Auskunft des Regierungschef-Stellvertreters können sich Fahrzeuglenker direkt bei den heimischen Fachwerkstätten erkundigen, ob das eigene Fahrzeug bereits über ein OBD-System verfügt und somit von der Wartungspflicht befreit ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Benzin- oder Gasmotor die obligatorische Abgaswartung entfällt, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2001 dieser Norm entsprechen.

Bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Dieselmotor entfällt die obligatorische Abgaswartung, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2006 dieser Norm entsprechen.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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