ikr: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Tierschutzgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2013 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Tierschutzgesetzes zur Kenntnis genommen.
Das Tierschutzgesetz muss in wenigen Teilen angepasst werden, um einerseits den Tier-schutz zu verbessern und anderseits die aufgrund der engen wirtschaftlichen Verbindungen zum Zollvertragspartner Schweiz nötige Vergleichbarkeit zu gewähren.
Erweiterung der Kompetenzen
Der Kern der Verbesserung des Tierschutzes geschieht im Wesentlichen dadurch, dass die Kompetenzen der Regierung erweitert werden. Sie soll die Anforderungen an Aus- und Weiterbildungen in Bezug auf Pflegehandlungen an Tieren durch beauftragte Personen regeln, aber auch bestimmte Pflegehandlungen für melde- und bewilligungspflichtig erklären können. Das gleiche gilt für überregionale Veranstaltungen mit Tieren wie beispielsweise Pferdesportwettkämpfe. Bei den internationalen Tiertransporten soll die Regierung das Recht erhalten, die massgeblichen internationalen Normen festzulegen. Ebenso wird die Regierung ermächtigt, weitere Völkerrechtsverträge abzuschliessen, die die Tierschutzbe-reiche Ausbildung und Durchführung von Kontrollen umfassen.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Ina Lueger
T +423 236 60 17