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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Gemeindegesetzes und der Rechtssicherungs-Ordnung verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Februar 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Gemeindegesetzes und der Rechtssicherungs-Ordnung verabschiedet.

Die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter ist aus mehreren Gründen notwendig. Einerseits erweist sich die Wahl geeigneter Kandidaten für ein Vermittleramt immer schwieriger, andererseits wird das Landgericht aufgrund der Komplexität und Vielfalt von zu behandelnden Rechtsfragen durch die Tätigkeit der Vermittler kaum mehr entlastet. Um den Bestellungsprozess der Vermittleramtskandidaten zu optimieren, sollen anstelle der bisherigen elf nurmehr zwei Vermittlerämter bestehen. Weiters sollen die Vermittler künftig über eine juristische Ausbildung verfügen, um die ursprünglich gewollte Entlastung des Landgerichts wiederherzustellen. Eine Pflicht zur Vermittlung soll weiters nurmehr dann bestehen, wenn alle Parteien ihren Sitz oder Wohnsitz im Inland haben. Durch weitere Massnahmen, wie etwa die Möglichkeit, bei Streitwerten in bestimmter Höhe eine endgültige Entscheidung zu treffen bzw. einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten, soll der Stellenwert des Vermittleramts erhöht werden. Als Folge der Revision des Vermittleramtsgesetzes werden das Gemeindegesetz und die Rechtssicherungs-Ordnung in einigen wenigen Punkten angepasst.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 4. Mai 2014.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Karin Wille
T +423 236 60 23

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