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ikr: Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. März 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genehmigt. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und Veröffentlichung von sogenannten verwaisten Werken im Internet schafft.

Verwaiste Werke sind Werke wie Bücher, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel sowie Filme, die noch urheberrechtlich geschützt sind, aber deren Autoren nicht bekannt sind oder nicht ausfindig gemacht bzw. kontaktiert werden können. Zahlreiche Sammlungen europäischer Bibliotheken enthalten verwaiste Werke. Diese Werke können vielfach nicht digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden, da die urheberrechtliche Zustimmung nicht zu erlangen ist.

Um eine Digitalisierung und Veröffentlichung von Werken im Internet zu kulturellen und bildungspolitischen Zwecken zu ermöglichen, schafft die Richtlinie einheitliche Rahmenbedingen: Ein Werk mit dem Status als verwaistes Werk kann nach den Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie ohne Zustimmung des Rechteinhabers digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden. Um diesen Status zu erhalten, werden Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen und Archive, im Bereich des Filmerwerbs tätige Institute und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, eine vorhergehende sorgfältige Suche gemäss den Anforderungen der gegenständlichen Richtlinie in dem Mitgliedstaat durchzuführen, in dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde. Sobald bei der sorgfältigen Suche der "Waisenstatus" eines Werks festgestellt wurde, wird das betreffende Werk im Europäischen Wirtschaftsraum als verwaistes Werk gelten. Für einen Rechtsinhaber besteht jederzeit die Möglichkeit, den Waisenstatus zu beenden.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Mai 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ute Hammermann, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 69 91

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