ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Vornahme einer Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht
Vaduz (ots/ikr) -
In der Regierungssitzung vom 15. April 2014 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Umstrukturierungen beim Kriminalgericht und beim Obergericht zu Handen des Landtages verabschiedet. Die erste Lesung wird voraussichtlich im Juni-Landtag 2014 erfolgen.
Wie die Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter, so sind auch die vorliegenden Reformvorschläge Teil eines umfassenden Justizreformpakets, welches auf die Durchführung verschiedener Reorganisationsprojekte im Bereich der Justizverwaltung abzielt.
Im Rahmen dieses Gesetzesprojekts sollen sowohl die Organisationsstruktur des Kriminalgerichtes als auch die des Obergerichtes verschlankt werden. Indem im Sinne einer Professionalisierung gleichzeitig die Institution des vollamtlichen Beisitzers für das Obergericht eingeführt werden soll, kann dem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nach einer vertieften rechtlichen Diskussion über den Entscheidungsstoff besser entsprochen werden. Damit lässt sich erreichen, dass inskünftig jeweils zwei Richter bei der Entscheidungsfindung des Obergerichtes über vollständige Aktenkenntnis verfügen und damit das Vier-Augen-Prinzip weiter gestärkt wird.
Allfälligen Engpässen bei der Rekrutierung von Richterkandidaten für die ordentlichen Kollegialgerichte soll dadurch vorgebeugt werden, dass Richter mit schweizerischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen als vollamtlicher Richter in Liechtenstein tätig gewesen sind, Richtern mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden. Mit den im Bericht und Antrag vorgesehenen Anpassungen lässt sich ausserdem eine Entlastung aller am Richterbestellungsprozess Beteiligten - und dabei insbesondere des für die Rekrutierung geeigneter Richterkandidaten zuständigen Richterauswahlgremiums - erreichen.
"Mit der gegenständlichen Vorlage lässt sich sowohl beim Kriminal- als auch beim Obergericht eine weitere Optimierung der Ausgestaltung und Zusammensetzung dieser Gerichte erreichen. Die damit gewonnene erhöhte Rechtsprechungsqualität dient vor allem der Rechtssicherheit des Einzelnen sowie der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein", so Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Bericht und Antrags.
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