ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. April 2014 den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.
Doppelspurigkeiten vermeiden
Der von der Regierung genehmigte Bericht und Antrag baut auf dem schweizerischen Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsverordnungen auf. Die Aufgaben, die das Bundesgesetz den Kantonen zuweist, sind auch für Liechtenstein umzusetzen, weshalb die landeseigenen Zuständigkeiten definiert werden. Sachverhalte, die im schweizerischen Heilmittelgesetz mit seinen Ausführungsvorschriften abgedeckt sind, werden nicht geregelt, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Lücken werden geschlossen und obsolete Artikel gestrichen
Die Bereiche, in denen eine kantonale Zuständigkeit vorgesehen ist, insbesondere die Herstellung von Arzneimitteln in kleinen Mengen, der Detailhandel mit Arzneimitteln, die Lagerung von Blut und Blutprodukten sowie die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Bewilligungen werden weiterhin einer nationalen Regelung zugeführt. Lücken aufgrund von schweizerischen Bestimmungen, die über den Zollvertrag nicht anwendbar sind, werden geschlossen und obsolete Artikel gestrichen. Neben redaktionellen Änderungen werden auch die Strafbestimmungen angepasst.
Die Totalrevision des Heilmittelgesetzes bedingt zudem Abänderungen im Ärztegesetz, im Gesundheitsgesetz, im Betäubungsmittelgesetz, im EWR-Arzneimittelgesetz, im Polizeigesetz, in der Strafprozessordnung und im Tierärztegesetz.
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Ministerium für Gesellschaft
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