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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Sachenrecht (Bodenverschiebungen)

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 1. Juli 2014 wurde der Bericht und Antrag zum Sachenrecht im Bereich Bodenverschiebungen zu Handen des Landtags verabschiedet. Die erste Lesung des Bericht und Antrages wird voraussichtlich im September-Landtag erfolgen.

Grund für die gegenständliche Gesetzesänderung sind die laufenden amtlichen Vermessungsarbeiten in den Gemeinden Triesen und Triesenberg. Dabei wurden dauernde Bodenverschiebungen von bis zu 5 cm pro Jahr festgestellt. Um in den betroffenen Teilgebieten die für die Nachführung der Grundbuchvermessung erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten zu können, ist die Regierung bzw. das Amt für Bau und Infrastruktur darauf angewiesen, die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen festlegen und bezeichnen zu können und im Grundbuch anmerken zu lassen. Ohne diese Anmerkung im Grundbuch wäre ein betroffener Grundeigentümer mit dem Nachteil konfrontiert, dass sich seine Parzelle mit der Rutschung laufend verschiebt, während sich die Grenzen auf dem Grundbuchplan nicht ändern.

Für diese Festlegung der Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen und deren Anmerkung im Grundbuch ist nun eine Abänderung der Verfahrensvorschrift in Art. 41c Sachenrecht notwendig, da sich aus ihr rechtliche Unsicherheiten ergeben. Es herrscht zudem ein gewisser Zeitdruck betreffend diese Abänderung, zumal die Erneuerung der Amtlichen Vermessung in den Gemeinden Triesen und Triesenberg - wie erwähnt - bereits läuft und ohne die gegenständliche Gesetzesänderung nicht fortgeführt bzw. nicht sinnvoll abgeschlossen werden kann.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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