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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 1. Juli 2014 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes sowie des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet.

Die Vorlage sieht insbesondere Änderungen in organisatorischer, aber auch in materieller Hinsicht vor. Die Zuständigkeit und das Verfahren beim Erwerb von Eigentum an Grundstücken soll geändert werden: Statt wie bisher 11 Gemeindegrundverkehrskommissionen soll es künftig nur eine einzige Grundverkehrskommission geben. Diese entscheidet über sämtliche Anträge zum Erwerb von Eigentum an inländischen Grundstücken. Die betroffenen Personen haben so eine zentrale Anlaufstelle und gleichzeitig ist eine konstante Genehmigungspraxis gewährleistet. Die Grundverkehrskommission soll sich aus drei vom Landtag zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen. Die bisherige Aufteilung in genehmigungspflichtige Geschäfte und lediglich vorlagepflichtige Geschäfte (z.B. zwischen Ehegatten) wird beibehalten. Die vorlagepflichtigen Geschäfte sollen wie bis anhin vom Präsidenten der neuen Grundverkehrskommission alleine entschieden werden.

Nach geltendem Recht ist die Regierung bzw. das Amt für Justiz Kontrollinstanz für die durch die Gemeindegrundverkehrskommissionen ergangenen Entscheidungen. Künftig soll die Regierung nicht mehr Teil des Genehmigungsprozesses sein. Der Grund für diese Zuständigkeit liegt darin, dass es sich bei den Entscheidungen der Gemeindegrundverkehrskommissionen um eine Gemeindetätigkeit handelt. Die Regierung hat die Gemeindeaufsicht inne und hatte deshalb bisher diese Entscheidungen zu kontrollieren. Da die neue Grundverkehrskommission keine Gemeindegrundverkehrskommission mehr ist, kann auch die Regierungsaufsicht entfallen.

Betreffend den Rechtsmittelweg gibt es ebenfalls eine Neuerung. Die Landesgrundverkehrskommission wird aufgelöst und stattdessen ist die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten als erste Rechtsmittelinstanz vorgesehen. Zweite Instanz bleibt wie bis anhin der Verwaltungsgerichtshof. Die Regierung soll wie erwähnt vollständig aus dem Genehmigungsprozess ausgenommen werden und wäre somit künftig auch nicht mehr beschwerdeberechtigt.

Inhaltlich soll im Sinne der Rechtssicherheit die einschlägige Rechtsprechung zum Grunderwerb durch Familienstiftungen als auch die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise normiert werden. Hier wird lediglich die bereits in der Praxis angewendete Rechtsprechung gesetzlich festgeschrieben. Neu ist jedoch, dass die Aufsicht über Stiftungen mit Grundstücken im Inland nicht mehr bei der Regierung liegen soll, sondern bei der zentralen Grundverkehrskommission. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die gesamte Fachkompetenz und Kenntnis an einer Stelle vereint ist.

Der Vernehmlassungsbericht ist ab sofort bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 20. Oktober 2014 unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen einsehbar und kann auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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