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ikr: Wildunfälle korrekt melden

Vaduz (ots/ikr) -

Kollidiert ein Automobilist mit einem Stück Wild, so sitzt im ersten Augenblick der Schreck in allen Gliedern - das ist menschlich.

Ein Gebot der Menschlichkeit ist es, sich nach einem Wildunfall richtig zu verhalten. Dazu gehören die Sicherung der Unfallstelle und die anschliessende Erhebung des Sachverhalts. Über den Befund ist unverzüglich der zuständige Jagdaufseher über die Landespolizei zu informieren. Auch bei Flucht des angefahrenen Wildes ist es in der Regel schwer verletzt. In diesem Fall sollte der Autofahrer die Ankunft des Jagdaufsehers am Unfallort abwarten. Nur so ist gewährleistet, dass das verletzte Tier rasch aufgefunden und von seinem Leiden erlöst werden kann.

Das hier geforderte Vorgehen ist auch eine gesetzliche Pflicht. Das Tierschutzrecht verlangt, dass jeder, der "ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, muss, soweit ihm das zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung veranlassen".

Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen hat Kenntnis davon, dass sich nicht alle Autofahrer nach einem Wildunfall korrekt verhalten. Dies führt dazu, dass verletztes Wild über einen unnötig langen Zeitraum einem qualvollen Zustand ausgesetzt ist und dessen Auffinden mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ruft daher dazu auf, einen Wildunfall sofort an die Landespolizei zu melden. Für den Autofahrer gilt es in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass bei verspäteter Meldung vom Jagdaufseher keine Wildunfallbestätigung ausgestellt werden kann.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

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