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ikr: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesundheitsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesundheitsgesetzes genehmigt.

Schutz für Spender und Empfänger

Mit der EU-Richtlinie 2010/53/EU und ihrer Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU werden einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards im EWR eingeführt. In den betreffenden EU-Richtlinien sind alle Schritte von der Organspende bis zur Transplantation erfasst. Mit der Festlegung von Grundsätzen der Organspende sollen sowohl Spender als auch Empfänger von den zuständigen Behörden geschützt werden.

Nur einzelne Bestimmungen anwendbar

Ein Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses sieht vor, dass Liechtenstein weitgehend von den in der Richtlinie 2010/53/EU vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen wird. Da in Liechtenstein keine Organtransplantationen stattfinden und Organtransplantationen im Mandat des liechtensteinischen Landesspitals nicht enthalten sind, werden lediglich einzelne Bestimmungen als anwendbar erklärt.

Umsetzung durch Abänderung des Gesundheitsgesetzes

Die für Liechtenstein relevanten Bestimmungen werden durch eine Abänderung des Gesundheitsgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig erfolgt auch die Festlegung der Grundsätze einer freiwilligen und unentgeltlichen Spende und das Verbot des Handels von Organen, Geweben und Zellen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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