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ikr: FIU - Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2014 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Financial Intelligence Unit (FIUG) verabschiedet.

Notwendige Revision

Die konsequente Umsetzung der internationalen Standards ist seit vielen Jahren Teil der erfolgreichen Strategie Liechtensteins zur Abwehr von Missbrauch des Finanzplatzes. Nach den Änderungen des für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung massgeblichen Standards der Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2003 und 2012 und sich darauf abstützender Länderprüfungen von Moneyval im Jahr 2008 und 2014 und den damit veränderten Anforderungen an die FIUs bedarf das FIUG nunmehr einer grundsätzlichen Überarbeitung.

Auskunftsrecht der FIU

Von zentraler Bedeutung in der Vorlage ist die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für das Auskunftsrecht der FIU sowie die Klarstellung, dass diesem keine spezialgesetzlichen Berufs- oder Amtsgeheimnisse entgegenstehen. Dem Anliegen um Rechtsklarheit wird mit dieser Änderung Rechnung getragen.

Regelung der Kernaufgaben

Das revidierte Gesetz regelt die Aufgaben und die Kompetenzen der FIU klarer. Kernaufgaben der FIU sind die Beschaffung von Informationen, deren Analyse sowie die Information der Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen die Analysetätigkeit der FIU Erkenntnisse zu Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung erbracht hat.

Datenschutz

Die gegenständliche Vorlage dient einer Verbesserung des Datenschutzes, namentlich einem besseren Schutz der Sorgfaltspflichtigen. Geplant ist die Schaffung von Grundlagen für eine adäquate Löschung gesammelter personenbezogener Daten. Zudem soll ein indirektes Auskunftsrecht eingeführt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Michael Schöb, Stabstelle FIU
T +423 236 61 21

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