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ikr: Verlängerung der Vernehmlassungsfrist zur Korruptionsstrafrechtsrevision

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2014 die Vernehmlassungsfrist zur Revision des Korruptionsstrafrechts bis 4. Mai 2015 verlängert.

Die Korruptionsstrafrechtsrevision steht in einem thematischen Zusammenhang mit zwei weiteren aktuellen Gesetzgebungsprojekten: Es handelt sich zum einen um die Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäschereibestimmung um schwere Steuerdelikte und zum anderen um die Abänderung des Rechtshilfegesetzes zur Ausweitung der Fiskalrechtshilfe. Bei diesen Projekten ist die Vernehmlassung für das 1. Quartal 2015 geplant.

Um den Verbänden und interessierten Kreisen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Korruptionsstrafrechtsvorlage zu ermöglichen, hat die Regierung den Anträgen der Treuhandkammer und des Verbandes kaufmännisch Befähigter auf Fristverlängerung Folge gegeben.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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