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ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) genehmigt.

Im Rahmen des gegenständlichen Gesetzgebungsprojekts soll der mit der Rechnungslegung verbundene Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen massgeblich reduziert werden. Als zentrale Massnahme hierzu ist eine Verringerung der Angaben vorgesehen, welche kleine Gesellschaften im Anhang zu machen haben. Zusätzlich werden mit der Vorlage die Rechnungslegungsvorschriften in systematischer Hinsicht teilweise neu geordnet, wodurch auch die Lesbarkeit der für die betroffenen Unternehmen relevanten Gesetzesstellen verbessert werden soll. Die materiellen Anpassungen des Rechnungslegungsrechts hingegen sind relativ überschaubar, sodass für den Rechnungspflichtigen die Auswirkungen mit Hinblick auf allfällig notwendige Praxisänderungen ohne grössere Probleme zu bewältigen sein werden.

Mit dem Bericht und Antrag soll die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG umgesetzt werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung sind die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen grundsätzlich begrüsst worden. Von den Vernehmlassungsteilnehmern wurden nur wenige Anpassungen vorgeschlagen, welche die Regierung geprüft und im gegenständlichen Bericht und Antrag mehrheitlich übernommen hat.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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