Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes genehmigt.

Sachliche und formelle Gründe

Die liechtensteinische Gesetzgebung enthält wie jene der Schweiz strenge Schutzbestimmungen für nicht jagdbare Tierarten. Die Schweiz verfügt über mehrjährige Erfahrungen und entsprechende Konzepte. Dabei steht vor allem die Umsetzung dieser Vorgaben in ein auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten ausgerichtetes Management dieser Tierarten im Fokus. "Für Liechtenstein macht es deshalb Sinn, dass man sich an der Schweiz orientiert. Vor allem, wenn es um heikle Fragen wie das Fangen oder Abschiessen streng geschützter Tiere geht. Dasselbe gilt für allfällige zu treffende Massnahmen in Bezug auf die Verhütung von drohenden Schäden bzw. die Vergütung von entstandenen Schäden", erläuterte die zuständige Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer.

Besiedelung mit Wildtierarten nimmt zu

Seit wenigen Jahren wird Liechtenstein wieder von Wildtierarten besiedelt, die über lange Zeit als ausgerottet galten. Während sich Luchs und Biber inzwischen fest etabliert haben, dürfte der Wolf in Liechtenstein erst sporadisch seine Fährten ziehen. Für alle drei Arten gilt, dass sie nicht in eine Wildnis zurückkehren, sondern in eine Kulturlandschaft mit vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft. "Die grosse Herausforderung besteht nun darin, Voraussetzungen zu schaffen, die ein konfliktarmes Zusammenleben dieser Rückkehrer mit dem Menschen ermöglichen. Dies bedingt unter anderem auch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen", betonte Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer.

Rechtssicherheit gewährleisten

Die durch das Management dieser Rückkehrer notwendige Anpassung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft soll auch genutzt werden, um bei der Bekämpfung sogenannter Neobioten (nicht einheimische Arten, die sich in Liechtenstein ansiedeln) Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein