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ikr: Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht verabschiedet.

Die Notwendigkeit für die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht ergibt sich insbesondere aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 1. September 2014 zu StGH 2013/167. Mit genanntem Urteil hat der Staatsgerichtshof die Wortfolge "Änderungen im Zentralen Personenregister" von Art. 13 Abs. 3 Bst. a als verfassungswidrig aufgehoben. Unter den genannten Wortlaut fallen jedoch nicht nur Adressänderungen, wobei es in genanntem Urteil ging, sondern auch Änderungen betreffend den Namen, die Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum. Um für diese Änderungen im Zentralen Personenregister auch in Zukunft eine gesetzliche Grundlage zu haben, bedarf es der Anpassung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht. Die Abänderung der Verordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Karin Wille
T +423 236 60 23

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