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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur parlamentarischen Initiative i.S. Geldspielgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. März 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Geldspielgesetzes zuhanden des Landtags genehmigt.

Am 2. März 2015 wurde eine parlamentarische Initiative zur Abänderung des Geldspielgesetzes eingereicht. Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.

Mit der Initiative beabsichtigen die Initianten insbesondere, die Zahl der möglichen Spielbankenkonzessionen nicht mehr per Gesetz zu beschränken und das Gesetz dahingehend abzuändern, dass eine Bewilligung an Gesuchsteller erteilt wird, welche die gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllen.

Im Bericht und Antrag der Regierung wird festgestellt, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Regierung grundsätzlich ebenfalls einen neuen, erfolgsversprechenderen Ansatz zur Vergabe von Spielbankenbewilligungen befürwortet. Die Regierung vertritt jedoch die Meinung, dass vertiefte Abklärungen erforderlich sind und empfiehlt deshalb, auf die parlamentarische Initiative nicht einzutreten. Die Regierung wird im Frühjahr 2015 die Abänderung des Geldspielgesetzes in Vernehmlassung geben.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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