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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Geldspielgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Geldspielgesetzes sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Das Geldspielgesetz regelt die gewerbsmässig oder öffentlich betriebenen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele um Geld oder andere geldwerte Vorteile.

Mit der Abänderung des Geldspielgesetzes schlägt die Regierung vor, das Zulassungssystem vom bisherigen Konzessionssystem für Spielbanken und Online-Geldspiele zu einem Polizeibewilligungssystem umzugestalten.

Die Bewilligungsvoraussetzungen für die einzelnen Geldspiele bleiben auch mit der vorgeschlagenen Änderung unangetastet hoch. Damit folgt die Regierung in der Vernehmlassungsvorlage der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, hohe Anforderungen an die Anbieter von Geldspielen zu stellen, um sozialschädliche Auswirkungen und Kriminalität, insbesondere Geldwäscherei, organisierter Kriminalität, "Spielhöllen" und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Gemäss Vorschlag der Regierung, werden die bestehenden Regelungen zur starken Aufsicht mit einer klaren Kompetenzteilung zwischen der Finanzmarktaufsicht und dem Amt für Volkswirtschaft beibehalten. Neu wird - in Umsetzung des Polizeibewilligungssystems - die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung nach dem Geldspielgesetz von der Regierung dem Amt für Volkswirtschaft zugewiesen. Damit einher geht auch die Zuständigkeit für die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Massnahmen und Sanktionierung, die in der Vernehmlassungsvorlage ebenfalls präzisiert werden.

Die Regierung unterzog gleichzeitig den Geldspielabgabesatz der Spielbanken einer Überprüfung und schlägt vor, diesen im Bereich des Mindestabgabesatzes moderat zu erhöhen. Schliesslich werden in der Vernehmlassungsvorlage die Vorschriften zu den Gebühren und der Aufsichtsabgabe der aktuellen Rechtslage angepasst.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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