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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Datenschutzgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

In der Sitzung vom 26. Mai 2015 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Datenschutzgesetzes zur Abschaffung der Datenschutzkommission und zur Verschiebung ihrer Aufgaben an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten verabschiedet.

Mit Einführung des Datenschutzgesetzes im Jahr 2002 wurde auch die Datenschutzkommission als Entscheidungs- und Rechtsmittelinstanz geschaffen. Seither hat sich gezeigt, dass die Datenschutzkommission pro Jahr nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen zu bearbeiten hatte. Die weitere Aufrechterhaltung einer eigenen Kommission für Datenschutzfragen erscheint deshalb nicht gerechtfertigt. Mit der nun vorgeschlagenen Teilrevision des Datenschutzgesetzes und der damit verbunden Anpassung des Beschwerdekommissionsgesetzes und des Polizeigesetzes wird die Datenschutzkommission abgeschafft und ihre Aufgaben der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten übertragen. Zur Vereinfachung der Abläufe bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten wird ausserdem die Erledigungsart "Präsidialsachen" eingeführt, wonach dem Vorsitzenden gewisse Rechtsgeschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen werden.

Der Vernehmlassungsbericht ist ab sofort bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 26. Juli 2015 unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen einsehbar und kann auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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