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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Baugesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Baugesetzes verabschiedet.

Das geltende Baugesetz trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Anlässlich der Totalrevision aus dem Jahre 2008 haben insbesondere das Planungsrecht, die Bauvorschriften, das Baubewilligungs- und Anzeigeverfahren sowie die Organisations- und Durchführungsbestimmungen Änderungen erfahren. Die mit dem neuen Gesetz gemachten Erfahrungen haben einen gewissen Anpassungsbedarf aufgezeigt, welchem mit der gegenständlichen Gesetzesänderung begegnet wird.

Die zentralen Elemente der Revision betreffen die massvolle Deregulierung bzw. Liberalisierung der Baukontrollen. Bauschlussabnahmen nach Fertigstellung des Bauwerks sollen künftig in jenen Fällen entfallen, in denen das Bauwerk nicht fremd genutzt wird. Mit Stichproben kann die Einhaltung der Vorschriften nach wie vor überprüft werden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Anpassung der Ausführung von Einfriedungen und Stützmauern, insbesondere zur Sicherstellung der Funktion als Sichtschutz sowie die verbesserte Vollzugspraxis bei der Ermittlung der Gebäudehöhe unabhängig der jeweiligen Dachform.

"Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird ein weiterer konkreter Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der Eigenverantwortung gesetzt. Ich freue mich, dass mein Ministerium neben anderen Massnahmen wie etwa der Aufhebung der Liftkontrollen oder der Anpassung der Entsorgungsgebühr für Altfahrzeuge, eine weitere Massnahme in diese Richtung voranbringen kann", führt Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer aus.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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